Impressum

Anschrift:

Braucommune in Freistadt
Brauhausstraße 2
A-4240 Freistadt

 

Rechtliches:

FN89786p, Landesgericht Linz
Kammer:
Wirtschaftskammer Österreich
UID-Nr ATU 234 09 602

Credits:

Konzept, Text und Webdesign:
Createam Werbeagentur GmbH
www.createam.at

Programmierung:
ONLINEFUZZi GmbH
www.onlinefuzzi.at

Datenschutz

AGB

1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen der Braucommune in Freistadt, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Braucommune in Freistadt.

1.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich seinen Auftrag an die Braucommune in Freistadt.

1.3. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware stellt die Zugangsbestätigung (über den Zugang der Bestellung des Kunden) noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

1.4. Sämtliche Bekanntmachungen der Braucommune in Freistadt stellen kein Angebot, sondern lediglich die Einladung zur Anbotsstellung dar.

2. Preise, Kosten
2.1. Sämtliche Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Biersteuer und Umsatzsteuer.

2.2. Die gesetzliche Biersteuer und Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweilig gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Kompensationsverbot
3.1. Sämtliche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sohin haben Zahlungen bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, dass aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Braucommune in Freistadt eine Zahlungsfrist besteht oder in Rechnung oder Lieferschein ein Zahlungsziel eingeräumt wird. So wie die Einräumung eines Zahlungszieles bedarf jede Art von Rabatten oder Skontoabzügen zu ihrer Wirksamkeit der vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

3.2. Ist der Kunde mit Begleichung von Rechnungsforderungen in Zahlungsverzug geraten, steht der Braucommune in Freistadt für die Dauer des Zahlungsverzuges selbst bei einem in der Geschäftsbeziehung sonst vereinbarten Zahlungsziel das Recht zu, die Lieferung entweder nur Zug um Zug gegen Barzahlung vorzunehmen oder ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, die bestellte Ware zurückzubehalten und die Lieferung zu verweigern.

3.3. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der Braucommune in Freistadt als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe insbesondere gemäß § 456 UGB zu begehren; gemäß § 456 UGB betragen die Verzugszinsen gegenüber Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstandenen Mahn-und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

3.6. Besteht Zahlungsverzug des Kunden, so ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassospesen gemäß Punkt 3.5. und sonstige Rechtsverfolgungskosten, anschließend auf Verzugszinsen gemäß Punkt 3.4. und zuletzt auf Kapital zu widmen; bei mehreren aushaftenden Rechnungsforderungen ist die Teilzahlung zunächst auf die älteste Rechnungsforderung samt Nebenforderungen zu widmen und anzurechnen. Die Braucommune in Freistadt ist auch berechtigt, eine davon abweichende Widmung der eingehenden Teilzahlungen vorzunehmen; diesfalls ist die abweichende Zahlungswidmung dem Kunden mitzuteilen.

3.7. Die Aufrechnung mit von der Braucommune in Freistadt bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen; ebenso ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht zulässig.

4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahme, Haftungsbegrenzung
4.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

4.2. Zur Leistungsausführung ist die Braucommune in Freistadt erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist; bei eingetretenem Zahlungsverzug mit Rechnungsforderungen der Braucommune in Freistadt gilt Punkt 3.2. Die Lieferfristen und -termine werden von der Braucommune in Freistadt nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

4.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen zumindest 14-tägigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

4.4. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre der Braucommune in Freistadt und/oder eines allfälligen Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe.

4.5. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.6. Eine Haftung für Verzugsschäden wird dezidiert ausgeschlossen.

4.7. Wenn eine Lieferung infolge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

4.8. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle der Verwertung gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages (exklusive Umsatzsteuer) als vereinbart.

5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab der Braucommune in Freistadt, Brauhausstraße 2, 4240 Freistadt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
6.1. Die Braucommune in Freistadt behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange die Ware im Vorbehaltseigentum der Braucommune in Freistadt steht, hat der Kunde jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren zu unterlassen; eine gerichtliche oder behördliche Pfändung an der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware hat der Kunde unverzüglich der Braucommune in Freistadt anzuzeigen; darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, anlässlich einer gerichtlichen der behördlichen Pfändung auf das Dritteigentum/Vorbehaltseigentum der Braucommune in Freistadt hinzuweisen. In der Insolvenz ist der Kunde verpflichtet, den Masseverwalter oder Insolvenzverwalter unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum der Braucommune in Freistadt und damit auf das Bestehen eines Aussonderungsrechtes der Braucommune in Freistadt hinzuweisen.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Braucommune in Freistadt zur Sicherstellung und Verwertung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung der Rechnungsforderungen, nicht aufhebt. Allfällige Erlöse aus der Verwertung der Vorbehaltsware sind jedoch auf die Rechnungsforderungen samt Nebenforderungen anzurechnen.

6.3. Der Kunde ist berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Wird die Ware vom Kunden nicht an Endverbraucher weiterveräußert, tritt er der Braucommune in Freistadt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die dem Kunden durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen sind; der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern zu setzen, wonach diese Rechnungsforderungen an die Braucommune in Freistadt abgetreten sind. Die Braucommune in Freistadt ist berechtigt, die Einziehung dieser abgetretenen Kundenforderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten
7.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von acht Tagen, versteckte Mängel binnen drei Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal sechs Monate ab Annahme der Ware. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

7.3. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- oder Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

7.4. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an die Braucommune in Freistadt zu liefern und abzuholen.

7.5. Die Braucommune in Freistadt haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

7.6. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet die Braucommune in Freistadt nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folge-und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Braucommune in Freistadt nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung der Braucommune in Freistadt gedeckt ist.

7.7. Eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

8. Elektronischer Geschäftsverkehr
8.1. Bestellungen und sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung von elektronischen Formularen, die von der Braucommune in Freistadt zur Verfügung gestellt werden und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen jedoch zur Wirksamkeit den fehlerfreien Zugang. Übermittlungsfehler gleich welcher Ursache gehen zu Lasten des Kunden.

8.2. Die Braucommune in Freistadt behält sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion ihrer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf der Website) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder um diese zu ersuchen.

9. Fässer, Paletten, Kisten, Flaschen und Mehrweggebinde
9.1. Bierfässer, Paletten, Kisten, Flaschen und sonstige Mehrweggebinde verbleiben im Eigentum der Braucommune in Freistadt und werden dem Kunden nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes zur Verfügung gestellt; diese dürfen ausschließlich zum Zweck des Transports und der Lagerung der von der Braucommune in Freistadt erworbenen Ware Verwendung finden. Jede widmungswidrige Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Kunde hat Pfandeinsatz zu erlegen der laut Preisliste ausgewiesen ist. Für jeden vom Kunden zurückgestellten funktionsfähigen Mehrweggebindegegenstand (Fass, Palette, Kiste, Flasche u.a.) wird der Pfandeinsatz zuzüglich Umsatzsteuer rückerstattet. Flaschen (soweit es sich um Mehrweggebinde handelt) sind, einsortiert in der zugehörigen Kiste, zurückzustellen. Abgänge werden zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.

10. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
10.1. Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift der Braucommune in Freistadt.

10.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.

10.3. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist das für den Sitz der Braucommune in Freistadt örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig (Gerichtsstandsvereinbarung).

10.4. Die mit den Geschäftsbeziehungen der Braucommune in Freistadt zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer-und Rechnungsanschriften, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs-und Mahndaten, etc.) werden in der EDV der Braucommune in Freistadt gespeichert und weiter verarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.

11. Teilzahlungen, Ratenzahlungen und Terminverlust
Werden Teil-oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verzugszinsen zur sofortigen Zahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

12. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden, so berührt es die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

HinweisgeberInnenschutzgesetz

Sie haben einen Missstand in Bezug auf unser Unternehmen beobachtet, den Sie melden möchten?

Wir haben die Kanzlei Raffaseder Haider Rechtsanwälte OG,
Hauptplatz 22, 4240 Freistadt, f.raffaseder@rhr-recht.at, +43 7942/760060
als Meldestelle nach dem HSchG beauftragt.

 

Hinweise können schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Die Meldung kann anonym erfolgen, die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist demnach nicht verpflichtend.

Die Kanzlei Raffaseder Haider Rechtsanwälte OG wird Ihr Anliegen vertraulich behandeln und ist gegenüber der Braucommune in Freistadt insbesondere zur Verschwiegenheit über die Identität von HinweisgeberInnen verpflichtet. HinweisgeberInnen sind zudem gesetzlich vor Repressalien oder sonstigen negativen Folgen wegen des Hinweises geschützt. Der Hinweis an die Meldestelle ist mit keinerlei Kosten Ihrerseits verbunden.

Brauhaus - Galerie

Die Galerie besteht seit 1988 mit dem großräumigen Standort im historischen Braugebäude. Sie war anfangs als Forum für künstlerische und kulturell Tätige in der Stadt und deren Umfeld gedacht, im Lauf der Jahre kamen aber Mitglieder von weiter außerhalb zur Vereinigung, die von gewählten Vorstandsmitgliedern ehrenamtlich verwaltet wird. Eine interne Jury achtet auf Reife, Eigenständigkeit und Sauberkeit der jeweiligen Exponate.

Text: Prof. Herbert Wagner, Sept. 2013

 

 

Saatbau Linz

Als bäuerliche Genossenschaft beschäftigen wir uns seit über 70 Jahren mit Pflanzenzüchtung, Saatgutproduktion, spezialisierter Landwirtschaft sowie mit der Verarbeitung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte. In zahlreichen Projekten des Geschäftsbereiches Vertragslandwirtschaft organisieren wir eine transparente Vertragskette von Landwirten bis zum jeweiligen Verarbeiter, mit dem Ziel, die Versorgung der Lebens- und Futtermittelwirtschaft mit agrarischen Rohstoffen höchster Güte sicherzustellen.

Plohberger Malz

Plohberger Malz GmbH ist ein seit 1956 geführtes Familienunternehmen in Grieskirchen.

Stadlauer Malzfabrik

Die STAMAG Stadlauer Malzfabrik gilt als die führende Mälzerei Österreichs und blickt auf eine über 135 Jahre andauernde Erfolgsgeschichte zurück. Basierend auf einem optimalen Mix aus Tradition, Erfahrung und moderner Technologie besitzt die STAMAG ein außergewöhnliches Know-how, welches den hohen Standard der Malzqualität ausmacht.

Freistädter Bier steht für verantwortungsvollen Genuss von Alkohol, insbesondere gegenüber Jugendlichen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Personen, die das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben, unsere Website nicht zugänglich machen.

Ich bin mindestens 16 Jahre alt.

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