Braucommune in Freistadt
Brauhausstraße 2
A-4240 Freistadt
Telefon: 07942/75 7 77
Fax: 07942/74 6 94
office@freistaedter-bier.at
www.freistaedter-bier.at
FN89786p, Landesgericht Linz
Kammer:
Wirtschaftskammer Österreich
UID-Nr ATU 234 09 602
Konzept, Text und Webdesign:
Createam Werbeagentur GmbH
www.createam.at
Programmierung:
ONLINEFUZZi GmbH
www.onlinefuzzi.at
1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen der Braucommune in Freistadt, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Braucommune in Freistadt.
1.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich seinen Auftrag an die Braucommune in Freistadt.
1.3. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware stellt die Zugangsbestätigung (über den Zugang der Bestellung des Kunden) noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
1.4. Sämtliche Bekanntmachungen der Braucommune in Freistadt stellen kein Angebot, sondern lediglich die Einladung zur Anbotsstellung dar.
2. Preise, Kosten
2.1. Sämtliche Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Biersteuer und Umsatzsteuer.
2.2. Die gesetzliche Biersteuer und Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweilig gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Kompensationsverbot
3.1. Sämtliche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sohin haben Zahlungen bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, dass aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Braucommune in Freistadt eine Zahlungsfrist besteht oder in Rechnung oder Lieferschein ein Zahlungsziel eingeräumt wird. So wie die Einräumung eines Zahlungszieles bedarf jede Art von Rabatten oder Skontoabzügen zu ihrer Wirksamkeit der vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
3.2. Ist der Kunde mit Begleichung von Rechnungsforderungen in Zahlungsverzug geraten, steht der Braucommune in Freistadt für die Dauer des Zahlungsverzuges selbst bei einem in der Geschäftsbeziehung sonst vereinbarten Zahlungsziel das Recht zu, die Lieferung entweder nur Zug um Zug gegen Barzahlung vorzunehmen oder ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, die bestellte Ware zurückzubehalten und die Lieferung zu verweigern.
3.3. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der Braucommune in Freistadt als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
3.4. Bei Zahlungsverzug ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe insbesondere gemäß § 456 UGB zu begehren; gemäß § 456 UGB betragen die Verzugszinsen gegenüber Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstandenen Mahn-und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3.6. Besteht Zahlungsverzug des Kunden, so ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassospesen gemäß Punkt 3.5. und sonstige Rechtsverfolgungskosten, anschließend auf Verzugszinsen gemäß Punkt 3.4. und zuletzt auf Kapital zu widmen; bei mehreren aushaftenden Rechnungsforderungen ist die Teilzahlung zunächst auf die älteste Rechnungsforderung samt Nebenforderungen zu widmen und anzurechnen. Die Braucommune in Freistadt ist auch berechtigt, eine davon abweichende Widmung der eingehenden Teilzahlungen vorzunehmen; diesfalls ist die abweichende Zahlungswidmung dem Kunden mitzuteilen.
3.7. Die Aufrechnung mit von der Braucommune in Freistadt bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen; ebenso ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht zulässig.
4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahme, Haftungsbegrenzung
4.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.2. Zur Leistungsausführung ist die Braucommune in Freistadt erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist; bei eingetretenem Zahlungsverzug mit Rechnungsforderungen der Braucommune in Freistadt gilt Punkt 3.2. Die Lieferfristen und -termine werden von der Braucommune in Freistadt nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
4.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen zumindest 14-tägigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.4. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre der Braucommune in Freistadt und/oder eines allfälligen Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe.
4.5. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.6. Eine Haftung für Verzugsschäden wird dezidiert ausgeschlossen.
4.7. Wenn eine Lieferung infolge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.8. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist die Braucommune in Freistadt berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle der Verwertung gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages (exklusive Umsatzsteuer) als vereinbart.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab der Braucommune in Freistadt, Brauhausstraße 2, 4240 Freistadt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
Als bäuerliche Genossenschaft beschäftigen wir uns seit über 70 Jahren mit Pflanzenzüchtung, Saatgutproduktion, spezialisierter Landwirtschaft sowie mit der Verarbeitung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte. In zahlreichen Projekten des Geschäftsbereiches Vertragslandwirtschaft organisieren wir eine transparente Vertragskette von Landwirten bis zum jeweiligen Verarbeiter, mit dem Ziel, die Versorgung der Lebens- und Futtermittelwirtschaft mit agrarischen Rohstoffen höchster Güte sicherzustellen.
Plohberger Malz GmbH ist ein seit 1956 geführtes Familienunternehmen in Grieskirchen.
Die STAMAG Stadlauer Malzfabrik gilt als die führende Mälzerei Österreichs und blickt auf eine über 135 Jahre andauernde Erfolgsgeschichte zurück. Basierend auf einem optimalen Mix aus Tradition, Erfahrung und moderner Technologie besitzt die STAMAG ein außergewöhnliches Know-how, welches den hohen Standard der Malzqualität ausmacht.